Berichte, Hinweise und sonstiges aus der Münchner Entomologischen Gesellschaft
Memorandum zur Festlegung von Lectotypen
Resolution Artenkenntnis der einheimischen Fauna: Ein unverzichtbarer Teil im Lehrplan der Gymnasien
Barcoding Fauna Bavarica
Das Projekt "Barcoding Fauna
Bavarica" will auf Internet-Datenbank-Basis einen Atlas mit artspezifischen
Sequenzen für alle bayerischen Tierarten schaffen. Das
Ende 2008 von der Bayerischen Staatsregierung für die
Zoologische Staatssammlung München bewilligte
Großprojekt wird die wissenschaftlichen Grundlagen für ein Gesamtinventar der
bayerischen Tierarten erheblich verbessern. An der Erarbeitung
sind auch viele Mitglieder der MEG beteiligt.
Näheres unter
http://www.faunabavarica.de/
Projekt Noctuiden
Südostbayerns"
Dr. W. Ruckdeschel hat zusammen mit Emil Scheuringer 1998 begonnen, beim Treffen in
Rohrdorf Datenerhebungsbögen zu verteilen. Der Datenrücklauf ist
erfreulich. Etwa einmal im Jahr werden in Rohrdorf Zwischenergebnisse vorgetragen und im
Nachrichtenblatt (zuletzt 52 (1/2) v.15.Februar 2003 S.39-40) hierüber berichtet.
Ergänzend zu den Datenmeldungen werden die bereits in der ZSM befindlichen Sammlungen
(alte Südbayern-Sammlung, Sammlungen Beyerl, Wihr, Wolfsberger) ausgewertet. Die
Datenerfassung soll 2004 abgeschlossen werden.
Zur Vereinfachung der Datenerfassung und lieferung
können nun hierfür erarbeitete Erfassungsformblätter über Internet abgerufen werden.
Die Daten können unter Verwendung dieser Formblätter als e-mail oder auch in Form einer
doc-, access bzw. excel-Datei geliefert werden.
Jeder einzelne Datensatz stellt eine nützliche Ergänzung der Verbreitungs- und Flugzeitstatistiken dar! Es wird um Mitarbeit an diesem Projekt gebeten.
Memorandum
der MEG
zur Festlegung von Lectotypen
Da die Nomenklaturregeln allgemeine Gültigkeit besitzen, appelliert die MEG an alle Entomologen, bei Lectotypen-Festlegungen in jeder Publikation zumindest einmal eine Begründung dafür zu geben. Zugleich fordert die MEG, gemeinsam mit vielen Kollegen im In- und Ausland, dass der Artikel 74.7.3. der vierten Auflage der IRZN ersatzlos gestrichen wird.
Literatur zum Thema (Auswahl):
International Commission of Zoological Nomenclature (1999): International Code of
Zoological Nomenclature, 4. Auflage - London, (engl. und französisch); Autorisierte
deutsche Übersetzung von O. Kraus: Keltern (2000).
Jäch, M. A. (1999): Code 2000. ZooSyst (5), 14-17; (auch Koleopterologische Rundschau 70)
Pulawski, W. J. & Kerzhner, I. M. (2001): Article 74.7.3 of the Code: proposed
deletion. Zoosystematica Rossica, 10, 1-7.
Pulawski, W. J. et al. (2001): On Article 74.7.3 of the Code. Bull. Zool. Nomenclature
(=BZN) 58, 133-140.
Rasnitsyn, A. P. & P. K. Tubbs (2001): Comments on the proposed revocation of Article
74.7.3 of the Code. Bull. Zool. Nomenclature (BZN) 58, 300-301.
Schönitzer, K., J. Schuberth & E. Diller (1996): Contribution to the discussion on
the planned fourth edition of the International Code of Zoological Nomenclature. NachrBl.
bayer. Ent. 45, 89-91.
Schuberth, J. & Schönitzer, K (2000): Nomenklatur-Nachrichten. Wichtige Neuerungen
der Nomenklaturregeln. NachrBl. bayer. Ent. 49, 49-51.
Resolution der Münchner Entomologischen Gesellschaft:
Die Münchner Entomologische Gesellschaft sieht sich dem Schutz der einheimischen Natur als Lebensgrundlage für Insekten seit ihrer Gründung vor nunmehr 100 Jahren besonders verpflichtet. Eine breite Artenkenntnis der einheimischen Fauna und Flora ist seit jeher zentrale Grundlage für jede Art von Naturschutz: „Man kann nur schützen, was man kennt!"
Im Zusammenhang mit der Einführung des 8-stufigen Gymnasiums (G8) ist auch eine Änderung und Straffung der Lehrpläne notwendig. Bisher wurden den Schülern die Insekten in der 7. Klasse im Biologie-Unterricht vorgestellt. In Zukunft wird es in der 7. Klasse voraussichtlich keinen Biologie Unterricht im herkömmlichen Sinne mehr geben. Das neu eingeführte Fach „Natur und Technik" (NuT) wird dieses wichtige Fachgebiet voraussichtlich nicht mehr im gleichen Umfang abdecken. NuT ist als freies (spielerisches) Experimentieren konzipiert, mit der Zielsetzung, Naturphänomene wahrzunehmen und naturwissenschaftliche Arbeitsmethoden kennen zu lernen. Dennoch ist das Wissen von der Vielfalt der Natur, die Artenkenntnis, heute ein so wichtiger Unterrichtsstoff wie noch nie. Nur mit guten Grundlagen in der Artenkenntnis kann man Jugendlichen das „Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt", das eines der obersten Bildungsziele nach dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (Bay. EUG) ist, nahebringen.
Die Münchner Entomologische Gesellschaft fordert die Verantwortlichen dringend auf, der Artenkenntnis der einheimischen Fauna und Flora einen angemessenen Anteil zu zuweisen!
Beschlossen von der Mitgliederversammlung der MEG am 42. Bayerischen Entomologentag, im 100. Jahre des Bestehens der Gesellschaft. München, den 12. März 2004
Ältere Resolutionen:
Resolution der Münchner Entomologischen Gesellschaft e.V.
Natur nicht tot pflegen!
Maßvolle Pflegemaßnahmen in Biotopen und Naturschutzgebieten können erforderlich sein, um den Charakter des Gebietes und damit seine Schutzwürdigkeit zu erhalten. Mangels traditioneller Schafbeweidung würden z.B. viele Magerrasenflächen Nordbayerns ohne Entbuschungsmaßnahmen zuwachsen und bewalden.
Nach Auffassung der Münchner Entomologischen Gesellschaft (MEG) wird aber oft zu viel des Guten getan und durch Pflegemaßnahmen manchmal sogar mehr geschadet als genützt. Weniger Pflege kann mehr Naturschutz sein und gleichzeitig Steuermittel sparen!
Die MEG wendet sich auch gegen die einseitige fachliche Beurteilung von Pflegemaßnahmen, z.B. nur unter dem Aspekt des Vogelschutzes und ohne Rücksicht auf schützenswerte Wirbellose, wie Spinnen und Insekten. Gemäht wird z.B. in Wiesenbrütergebieten meist bereits kurz nach der Vogelbrutzeit, zu früh für viele Insekten und später samende Blütenpflanzen. Das Argument der Wertminderung des Heues bei späterem Mähzeitpunkt darf in Zeiten landwirtschaftlicher Überschußproduktion keine Rolle mehr spielen! Oft wird in Naturschutzgebieten großflächig gemäht, wobei viele geschütze Rote-Liste-Arten, die in der Vegetation überwintern, getötet werden.
Neuerdings finden auch an den Straßenrändern Pflegeorgien statt. Spezialfahrzeuge mit ausschwenkbaren Mäheinrichtungen ermöglichen einen mehrere Meter breiten, weit die Böschungen hinaufreichenden Mähstreifen. Auch hier verschwinden letzte Überlebensmöglichkeiten für seltene Arten. Der Verkehrssicherheit würde auch mit wesentlich schmäleren Mähstreifen ausreichend Rechnung getragen!
Wir fordern daher:
Wir fordern die Bayerische Naturschutzverwaltung, die Straßenbau- und Forstverwaltung sowie die Kommunen auf, diese Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Da zumeist der Staat als Auftraggeber für Pflegemaßnahmen fungiert, richten wir die Resolution auch an den Bayerischen Landtag und den Bayerische Obersten Rechnungshof mit der Bitte, die vorgetragenen Aspekte zu würdigen.
Wichtige Neuerungen der Nomenklaturregeln
Die schon länger erwartete und mehrfach angekündigte
(Schönitzer & Schuberth, 1995, 1998) neue, vierte Auflage der Nomenklaturregeln ist
im Herbst 1999 erschienen. Der Neuauflage ist eine gründliche Diskussion unter den
Zoologen der Welt vorausgegangen, an der sich auch der Vorstand der MEG (Schönitzer et
al. 1996) beteiligt hat. Der neue Code gilt seit Anfang des Jahres 2000!
Hinweise im Internet (z.T. mit deutschen Übersetzungen):
http://www.geller-grimm.de/entomol.htm
(unter Nomenclature & Types und weiter bei German translation of the changes
<code.htm>)
http://biosys-serv.biologie.uni-ulm.de/gfbs/stgfbs/stgfbs.html
(von dort weiter: "Bestellung und Zusammenfassung des International Code of
Zoological Nomenclature")
www.iczn.org/code.htm
Im folgenden sollen einige wichtige Änderungen zusammengestellt und zum Teil kommentiert werden. Eine Reihe wichtiger weiterer Änderungen sind auch in der Einleitung des neuen Regelwerkes zusammengestellt.
Da aber praktisch kein Teil des Werkes unverändert geblieben ist, kann keine Zusammenstellung von Neuerungen die Auseinandersetzung mit dem Originaltext ersetzen. Jeder Zoologe sollte vor der Vergabe neuer Namen oder vor nomenklatorischen Entscheidungen den Code zu Rate ziehen. Bei einem Vergleich des neuen Codes mit der bisherigen, dritten Auflage fällt als erstes die bessere und klarere Gliederung auf. Die Neuauflage ist wieder zweisprachig, englisch und französisch. Eine deutsche Übersetzung der neuen Nomenklaturregeln ist zwar geplant, aber noch nicht erschienen.
Eine bedeutsame Änderung für alle Zoologen, nicht nur für Alpha-Taxonomen, ist die Gültigkeit des Regelwerkes grundsätzlich nun auch für Taxa oberhalb der Familiengruppe, also für Stämme, Ordnungen und Klassen (Art. 1.2.2), die bisher grundsätzlich von den Regeln ausgenommen waren.
Eine sehr wichtige Änderung ist, dass sämtliche neuen Namen für Familien, Gattungen, Arten, Unterarten etc. nur verfügbar sind, wenn sie mit einem entsprechenden, unmissverständlichen Hinweis wie "fam. n.", "gen. n.", "sp. n.", "ssp. n" versehen sind (Art. 16.1). Dies gilt auch für Ersatznamen ("nom. n."). Diese Vorgehensweise war zwar schon lange in der Systematik üblich aber bisher noch nicht in den Regeln verankert, wodurch leider auch immer wieder von Autoren unbeabsichtigt neue Taxa eingeführt wurden (hier eventuell A. forsterella zitieren). Ebenso muss in Zukunft für jede neue Art oder Unterart in der Originalpublikation ein Typus (Holotypus oder Syntypen) festgelegt werden (Art. 16.4.1). Dabei ist auch der Name und Ort der Sammlung zu nennen, in der das Typenmaterial deponiert wird, damit man es später gegebenenfalls zur Untersuchung finden kann (Art. 16.4.2).
Auch die Festlegung von Lectotypen muss in Zukunft noch genaueren Massgaben entsprechen. Sie ist nur gültig, wenn 1. der Terminus "Lectotypus" ("Typus" alleine genügt nicht) genannt ist, 2. Angaben gemacht werden, die eine Wiedererkennung des Exemplars sicherstellen, und 3. eine ausdrückliche Erklärung über den taxonomischen Zweck gegeben wird ("statement of the taxonomic purpose of the designation"; Art. 74.7.1-3 ). Diese letzte Bedingung erscheint für die praktische taxonomische Arbeit in der Entomologie nicht ganz unproblematisch. In der Regel sollte man doch davon ausgehen, dass die Festlegung eines Lectotypus der unmissverständlichen Fixierung eines Namens dienen soll. Wir können uns z. B. nicht vorstellen, dass in einer umfangreicheren Revision mit mehreren Lectotypen-Festlegungen jedesmal eine derartige Erklärung notwendig sein muss. Dies würde in der Praxis lediglich das unnötige Wiederholen eines floskelhaften Textbausteins bedeuten.
Wird das ursprüngliche Typusmaterial (Holotypus oder Syntypen) eines Taxons wiedergefunden, nachdem bereits ein Neotypus für dieses Taxon festgelegt wurde, so wird das ursprüngliche Typusmaterial wieder zum namentragenden Typus, und der Neotypus wird ungültig, sobald dieser Fall publiziert ist. Bisher musste ein solcher Fall der Kommission vorgelegt werden, jetzt ist dies nur noch nötig, wenn eine derartige Vorgehensweise Unklarheit oder Instabilität verursachen würde (Art. 75.8).
Die Voraussetzungen für die Verfügbarkeit von Publikationen (Art.8 bzw. 9) wurde neu formuliert, und dabei wurde auch ausdrücklich die "Publikation" im Internet (World Wide Web oder als Computerausdruck als nicht verfügbar im Sinne der Nomenklaturregeln genannt (Art. 9.1-9.9). Sonderdrucke, die vor der eigentlichen Publikation verteilt werden (und kein eigenes Publikationsdatum tragen) gelten als nicht wirksam publiziert (Art. 21.8). Andererseits sind jetzt Veröffentlichungen auf festen, unveränderlichen elektronischen Medien (z. B. CD-ROM) gültig. In diesen Fällen muss das Werk 5 größere öffentliche Bibliotheken nennen, in denen es deponiert wurde (Art. 8.6). An dieser Regelung wurde bereits Kritik laut (z.B. Jäch 1999), und sie wirft auch unseres Erachtens Probleme auf: Was sind "größere" Bibliotheken? Was gilt als Publikationsdatum (das Deponieren in den Bibliotheken)? Wer kann garantieren, dass diese Bibliotheken in 25 Jahren noch einen Computer haben, der zum Beispiel eine CD-ROM von heute lesen kann? Es ist zu hoffen, dass möglichst wenige Wissenschaftler von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Eine wichtige Änderung dient dem Erhalt etablierter Namen. Wenn ein name in den letzten 50 Jahren in 25 Publikationen von wenigstens 10 Autoren als gültig betrachtet wurde, dann soll er in Zukunft nicht durch ein älteres Synonym oder ein Homonym ersetzt werden. Wenn ein Autor einen solchen Fall entdeckt hat und einen Hinweis auf diesen Fall publiziert hat, dann soll der jüngere Name Priorität erhalten. Dies ist eine Umkehrung der bisherigen Vorgehensweise.
Die heiß diskutierte Regelung, dass ein neuer Name erst endgültig verfügbar sein sollte, wenn die Publikation spätestens nach 5 Jahren im Zoological Record zitiert wurde, wurde nicht eingeführt. Dies ist durchaus zu begrüßen, wenn man bedenkt, dass derzeit ein überraschend hoher Prozentsatz von Neubeschreibungen nicht durch den Zoological Record erfasst wird (in einem konkreten Beispiel bei Mollusken 12%! Bouchet 1999).
Der jetzt gültige Text kann unter folgender Adresse bestellt werden: ITZN, c/o The Natural History Museum, Cromwell Road, London SW7 5BD, U.K. (iczn@nhm.ac.uk; http://www.iczn.org/code.htm ). Regulärer Preis ist 40 Pfund, Mitglieder einer wissenschaftlichen Organisation wie der MEG erhalten die Nomenklaturregeln zum Preis von 30.- Pfund. Bei aller Kritik und allen Schwierigkeiten muss man doch darauf hinweisen, dass die zoologischen Nomenklaturregeln eine wichtige Basis für die internationale Verständigung der Zoologen sind.
Literatur
Bouchet, P. 1999: Recording and registration of new scientific names: a simulation
of the mechanism propoded (not adopted) for the international Code of zoological
Nomenclature. - Bull. Zool. Nomenclature 56, 6-15
International Commission of Zoological Nomenclature 1999: International Code of
Zoological Nomenclature, 4. Auflage. - London, The International Trust for Zoological
Nomenclature. XXIX + 206 S. (englisch und französisch).
Jäch, M. A. 1999: Code 2000. - ZooSyst (5), 14-17
Schönitzer, K. & J. Schuberth 1995: Neuauflage des Internationalen Codes für
Zoologische Nomenklatur. - NachrBl. bayer. Ent. 44,74-76
Schönitzer, K. & J. Schuberth 1998: Nomenklatur-Nachrichten. Neues über die
Nomenklaturregeln.. - c
Schönitzer, K. J. Schuberth, & E. Diller 1996: Contribution to the discussion
on the planned fourth edition of the International Code of Zoological Nomenclature. -
NachrBl. bayer. Ent. 54,89-91
J. Schuberth & K. Schönitzer (aus: NachrBl. bayer. Ent. 49 (1/2), 49-51)
Immer wieder erreichen uns Berichte, dass es Probleme bei der
Vergabe von Ausnahmegenehmigungen nach dem Naturschutzrecht gibt. Zum Teil werden bei
naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen problematischen Auflagen erteilt, oder das
Sammeln von Insekten mit fragwürdigen Begründungen nicht genehmigt. Bitte teilen Sie uns
Ihre Erfahrungen mit, damit wir in Verhandlungen mit den einschlägigen (bayerischen)
Behörden um eine Verbesserung der derzeitigen Praxis einsetzen können. Diese werden auf
Wunsch vertraulich behandelt. Schicken Sie uns möglichst Kopien von Bescheiden, damit wir
auf konkrete Fälle hinweisen können:
E-mail: megmail@meg.zsm.mwn.de
Post: Münchner Entomologische Gesellschaft, Münchhausenstr. 21, D-81247 München.
Bitte an die Mitglieder der MEG
Es ist beabsichtigt, im kommenden Jahr ein aktuelles Mitgliederverzeichnis zu veröffentlichen. Dies nehmen wir zum Anlaß, Sie zu bitten, uns Ihre geänderte Adresse (E-Mail) und eventuelle Ergänzungen zu Ihrer Person mitzuteilen. Für die Mitglieder ist es interessant zu wissen, welche entomologischen Forschungsschwerpunkte Sie haben, mit welcher Insektenordnung, Insektenfamilie etc. Sie sich beschäftigen, oder welche Faunenregion Sie bearbeiten. Zusätzlich konnte die Angabe wichtig sein, ob Sie Bestimmungsarbeiten anbieten und zu welchen Bedingungen diese übernommen werden, wie auch, ob Tausch von Insekten erwünscht ist. Wir wollen mit diesen Informationen den Kontakt untereinander zum gegenseitigen Nutzen fordern und jungen Entomologen eine Chance geben, die Erfahrung älterer Sammler und Spezialisten für ihre Probleme zu nutzen.